HOAI und Leistungsphasen

Die HOAI ist verbindliches Preisrecht für Planungsleistungen im Bauwesen. Sie  soll den Architekten und Ingenieuren ein auskömmliches Honorar und den Bauherren die Qualität der Bauplanung, Ausschreibung, Vergabe und der Objektüberwachung sichern.
Das Honorar bemisst sich nach der vom Architekten erstellten Baukostenberechnung.
Bei einer kompletten Baubetreuung vom Anfang bis zum Ende beträgt das Architektenhonorar bei Baukosten in Höhe von 1.000.000 € zwischen 9,8 und 21 %.
Hier finden Sie einen Honorarberechner.


Die einzelnen Leistungsphasen sehen so aus:



  1. Grundlagenermittlung – Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die HOAI erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“.

  2. Vorplanung mit Kostenschätzung

  3. Entwurfsplanung und Kostenberechnung

  4. Genehmigungsplanung

  5. Ausführungsplanung

  6. Vorbereitung der Vergabe, einschließlich Ermitteln der Mengen und Aufstellen von Leistungsverzeichnissen (LV)

  7. Mitwirkung bei der Vergabe inklusive Kostenanschlag

  8. Objektüberwachung – Bauüberwachung und Dokumentation

  9. Objektbetreuung