Bauen ohne Architekt

Ohne einen Architekten zu bauen geht natürlich nicht. Aber bei der Entscheidung für einen Generalunternehmer als Partner fallen Architektenhonorare nicht explizit an, sondern sind im bereits Festpreis enthalten.


Dies hat natürlich auch Gründe. Um als Generalunternehmer dem Bauherrn ein verlässliches und belastbares Angebot unterbreiten zu können, muss das Gebäude in seiner Gestalt und Größe sowie mit seinen Ausbaumerkmalen definiert sein. An dem Angebot arbeiten der Vertriebsmitarbeiter als Ansprechpartner für den Bauherrn, der Kalkulator und der hausinterne Architekt. Damit sind bereits die Leistungsphasen I bis III abgearbeitet und die Leistungsphase IV (Erstellen der Bauauntragsunterlagen) ist kein großer Schritt mehr.
Sollte sich der Bauherr nicht für das Angebot entscheiden können, werden keine Planungskosten berechnet. Der Bauherr kann also frei zwischen den Angeboten wählen.


Im Falle der Beauftragung hat der Generalunternehmer alle Leistungsphasen zu erfüllen. Dies ist für ihn ein Leichtes, da er abgestimmt auf sein Bausystem technische Details wiederholt verwenden kann und in der Regel auch mit ihm bekannten und zuverlässigen Nachunternehmern arbeitet. So entsteht hier im direkten Vergleich mit der Tätigkeit eines externen Architekten weniger Aufwand und die Kosteneinsparung kann an den Bauherrn weitergegeben werden.