Aufgaben des Architekten

Am Anfang eines jeden neuen Bauwerks will geklärt sein, welche Anforderungen ein Bauwerk erfüllen muss und welche Eigenschaften es haben soll. Hierzu ermittelt der Architekt die Grundlagen und erstellt eine Vorplanung, die sich unter Mitwirkung des Bauherrn zur Entwurfsplanung entwickelt. Diese wird dann im Rahmen der Erstellung des Bauantrages beim Baurechtsamt durch den Architekten zur Genehmigungsplanung.


In diesem ersten Planungsabschnitt entstehen die Form und Größe, die Gestalt und das Aussehen des Gebäudes - also die eigentliche Architektur. In der HOAI (= Honorarordnung für Architekten und Ingenieure) werden diese Aufgaben in den Leistungsphasen I bis IV aufgeführt.


Der zweite große Aufgabenbereich (Leistungsphasen V bis VIII) der HOAI ist eher technisch orientiert. Zunächst ist die Werkplanung zu erstellen, in der technische Details definiert werden. Stehen diese fest, wird die Ausschreibung der Leistungen mit Hilfe von in die einzelnen Baugewerke aufgeteilten Leistungsverzeichnissen erstellt. Dabei wird der Architekt von Fachplanern wie z. B. Haustechnik, Tragwerksplanung oder Brandschutzgutachtern unterstützt. Schließlich werden die zu erledigenden Bauarbeiten ausgeschrieben und die eingehenden Angebote werden durch den Architekten ausgewertet, verglichen, bewertet und dem Bauherrn zur Entscheidung und Beauftragung vorgelegt. In der Ausführungsphase übernimmt der Architekt die Bauleitung. Diese koordiniert den terminlichen Ablauf der Baustelle und hat zu gewährleisten, dass von den ausführenden Firmen eine handwerklich und technisch korrekte Arbeit geleistet wird. Am Ende steht die Dokumentation.


Die letzte Leistungsphase der HOAI ist die Leistungsphase IX, die die Gewährleistungsbetreuung umfasst.